Die Feuerwehr wurde durch die Polizei zu einer hilflosen Person in einer Wohnung gerufen. Die Wohnungstür wurde von der Feuerwehr geöffnet.
Die Feuerwehr wurde durch die Polizei zu einer hilflosen Person in einer Wohnung gerufen. Die Wohnungstür wurde von der Feuerwehr geöffnet.
Die Feuerwehr Heubach wurde zu einer Person in medizinischer Notlage in einer Wohnung alarmiert. Die Tür wurde durch die Feuerwehr mit Spezialwerkzeug geöffnet. Somit konnte der Rettungsdienst zu der hilflosen Person in die Wohnung. Nach der Versorgung des Patienten unterstützte die Feuerwehr als Tragehilfe. Im Anschluss wurde die Türe verschlossen.
Die Freiwillige Feuerwehr Heubach wurde zu einer hilflosen Person in einer Wohnung alarmiert. Die Türe wurde von der Feuerwehr geöffnet, und die Person dem Rettungsdienst übergeben.
Die Feuerwehr Heubach wurde von der Polizei zur Türöffnung angefordert. Die Tür wurde von der Feuerwehr mit Spezialwerkzeug geöffnet, jedoch wurde keine Person angetroffen. Die Feuerwehr erneuerte zur Sicherung der Wohnung das Türschloss.
Die Freiwillige Feuerwehr Heubach wurde zu einer hilflosen Person in einer Wohnung alarmiert. Die Türe wurde von der Feuerwehr geöffnet. Der Rettungsdienst konnte somit den Patienten erstversorgen. Anschließend wurde der Patient mit Hilfe der Drehleiter in den Rettungswagen transportiert.
Die Feuerwehr wurde zur Unterstützung des Rettungsdienstes zu einer Türöffnung bei einem medizinischen Notfall gerufen.
Der Rettungsdienst forderte die Feuerwehr zu einer Türöffnung an. Noch vor Ausrücken des ersten Fahrzeuges wurde der Einsatz durch die Leitstelle abgebrochen.