Eine Notlage trifft die meisten Menschen völlig unvorbereitet. Für den Fall der Fälle ist es wichtig, die Telefonnummer der jeweils zuständigen Stelle parat zu haben und nicht lange überlegen zu müssen, wer der richtige Ansprechpartner ist.
Bei jedem Notruf gilt:
Sprechen Sie bitte deutlich und teilen Sie der Leitstelle Folgendes mit:
• Wer ruft an? (Name, Standort, Telefonnummer)
• Wo ist das passiert? (Ort des Ereignisses, Adresse)
• Was ist geschehen? (Beschreibung des Ereignisses, Verkehrsunfall, Brand, häuslicher Unfall etc.)
• Wie viele Verletzte / Betroffene gibt es? (Zahl der betroffenen Personen, ihre Lage und die Verletzungen)
• Warten Sie auf Rückfragen. Beenden Sie den Notruf bitte erst, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
Nach dem Notruf warten Sie bitte das Eintreffen der Rettungskräfte ab, weisen Sie diese bei Bedarf ein und teilen Sie ihnen eventuell wichtige Beobachtungen mit.
112 – Feuerwehr und Rettungsdienst
Bei Bränden, Unglücksfällen oder bei lebensbedrohlichen Unfällen und bei medizinischen Notfällen wenden Sie sich an die Feuerwehr bzw. den Rettungsdienst. Beide erreichen Sie unter derselben Nummer. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl. Sie werden zur örtlich zuständigen Leitstelle geleitet. Die 112 gilt europaweit und ist kostenlos, egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen. In weniger schwerwiegenden Fällen hilft Ihnen der Ärztliche Bereitschaftsdienst (siehe unten).
110 – Polizei
Die Polizei erreichen Sie über den bekannten Polizei-Notruf.
116117 – Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Sie erreichen ihn unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl.
Sie gilt deutschlandweit und ist kostenlos, egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.116117info.de.
Hör- und Sprachgeschädigte haben die Möglichkeit, sich per Fax an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst zu wenden. Hierzu steht ein speziell entwickelter Vordruck zur Verfügung, der hier zum Download bereit steht
19222 – Krankentransport
Für einen Krankentransport, bei dem ein Patient unter medizinisch-fachlicher Betreuung befördert werden muss, gibt es eine gesonderte Rufnummer: 19222. Beachten Sie hierbei, dass Sie auch vom Festnetz aus die Ortsvorwahl der für Ihren Kreis zuständigen Leitstelle vorwählen müssen.
Notruffax
Hör- und Sprachgeschädigte haben die Möglichkeit, bei einem Notfall die Notrufnummer 112 per Fax zu nutzen. Hierzu steht ein speziell entwickelter Vordruck zur Verfügung, der im Notfall einfach und schnell ausgefüllt werden kann. Der Vordruck steht hier zum Download bereit.
Nothilfe-SMS
Menschen mit einer Sprach- oder Hörbehinderung haben die Möglichkeit, ein Hilfeersuchen per SMS an eine Leitstelle zu senden. Für eine Nothilfe-SMS an die Feuerwehr und den Rettungsdienst ist eine Fax-Vorwahl notwendig. Sie ist abhängig von Ihrem Netzbetreiber. Die Nothilfe-SMS-Nr. lautet wie folgt:
T-Mobile D1/Vodafone D2: 99 0711 50 667 112
Telefonica (O2 / Eplus): 329 0711 50 667 112
Bitte beachten Sie, dass es bei der Übermittlung der SMS zu technisch bedingten Verzögerungen kommen kann. Nutzen Sie daher, wenn möglich, das kostenfreie Notruf-Fax an die 112.
(Quelle: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/wichtige-rufnummern-fuer-den-notfall/)
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