Atemschutzgeräteträger

Der Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ wird an einer von der Landesfeuerwehrschule anerkannten Ausbildungsstätte mit Atemschutzübungsanlage durchgeführt.
Die Teilnehmenden müssen vor Beginn des Lehrgangs eine Eignungsuntersuchung, zum Beispiel nach dem Grundsatz G 26 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
(DGUV), vorweisen. Bei der praktischen Ausbildung muss je Ausbildungsgruppe eine Ausbilderin oder ein Ausbilder für Atemschutzgeräteträger zur Verfügung
stehen. Je nach Ausgestaltung der Atemschutzübungsanlage sind weitere im Atemschutz erfahrene Kräfte für die Überwachung der praktischen Ausbildung einzusetzen.

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung
Teil 1. Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“
abgeschlossen sein.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.
Lehrgangsdauer: mindestens 25 Stunden.
Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen
durchgeführt.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner