Der erste Löschangriff mit Wasser diesen Jahres.
- © Bild: JF Heubach
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Der erste Löschangriff mit Wasser diesen Jahres.
Schadensereignis: Anforderung durch die Polizei.
Einsatzdaten | |
Alarmstichwort: | GG 1 |
Einsatznummer: | 30 |
Datum / Zeit: | 12.04.2018 18:07 Uhr |
Einsatzart: | Gefahrguteinsatz |
Einsatzort: | Hauptstraße, Heubach |
Ausgerückte Fahrzeuge Heubach: | ELW 37/11; HLF 37/44 ; MTW 37/19 |
Weitere Einheiten: | Polizei |
Eingeleitete Maßnahmen / Einsatzverlauf: Nach einem Auffahrunfall auf der Hauptstraße kam es zu auslaufenden Betriebsstoffe aus den beiden Fahrzeugen. Die Feuerwehr wurde zur Beseitigung der verursachten Ölspur alarmiert.
Besondere Vorkommnisse: –
Eine Notlage trifft die meisten Menschen völlig unvorbereitet. Für den Fall der Fälle ist es wichtig, die Telefonnummer der jeweils zuständigen Stelle parat zu haben und nicht lange überlegen zu müssen, wer der richtige Ansprechpartner ist.
Bei jedem Notruf gilt:
Sprechen Sie bitte deutlich und teilen Sie der Leitstelle Folgendes mit:
• Wer ruft an? (Name, Standort, Telefonnummer)
• Wo ist das passiert? (Ort des Ereignisses, Adresse)
• Was ist geschehen? (Beschreibung des Ereignisses, Verkehrsunfall, Brand, häuslicher Unfall etc.)
• Wie viele Verletzte / Betroffene gibt es? (Zahl der betroffenen Personen, ihre Lage und die Verletzungen)
• Warten Sie auf Rückfragen. Beenden Sie den Notruf bitte erst, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
Nach dem Notruf warten Sie bitte das Eintreffen der Rettungskräfte ab, weisen Sie diese bei Bedarf ein und teilen Sie ihnen eventuell wichtige Beobachtungen mit.
112 – Feuerwehr und Rettungsdienst
Bei Bränden, Unglücksfällen oder bei lebensbedrohlichen Unfällen und bei medizinischen Notfällen wenden Sie sich an die Feuerwehr bzw. den Rettungsdienst. Beide erreichen Sie unter derselben Nummer. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl. Sie werden zur örtlich zuständigen Leitstelle geleitet. Die 112 gilt europaweit und ist kostenlos, egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen. In weniger schwerwiegenden Fällen hilft Ihnen der Ärztliche Bereitschaftsdienst (siehe unten).
110 – Polizei
Die Polizei erreichen Sie über den bekannten Polizei-Notruf.
116117 – Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Sie erreichen ihn unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl.
Sie gilt deutschlandweit und ist kostenlos, egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.116117info.de.
Hör- und Sprachgeschädigte haben die Möglichkeit, sich per Fax an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst zu wenden. Hierzu steht ein speziell entwickelter Vordruck zur Verfügung, der hier zum Download bereit steht
19222 – Krankentransport
Für einen Krankentransport, bei dem ein Patient unter medizinisch-fachlicher Betreuung befördert werden muss, gibt es eine gesonderte Rufnummer: 19222. Beachten Sie hierbei, dass Sie auch vom Festnetz aus die Ortsvorwahl der für Ihren Kreis zuständigen Leitstelle vorwählen müssen.
Notruffax
Hör- und Sprachgeschädigte haben die Möglichkeit, bei einem Notfall die Notrufnummer 112 per Fax zu nutzen. Hierzu steht ein speziell entwickelter Vordruck zur Verfügung, der im Notfall einfach und schnell ausgefüllt werden kann. Der Vordruck steht hier zum Download bereit.
Nothilfe-SMS
Menschen mit einer Sprach- oder Hörbehinderung haben die Möglichkeit, ein Hilfeersuchen per SMS an eine Leitstelle zu senden. Für eine Nothilfe-SMS an die Feuerwehr und den Rettungsdienst ist eine Fax-Vorwahl notwendig. Sie ist abhängig von Ihrem Netzbetreiber. Die Nothilfe-SMS-Nr. lautet wie folgt:
T-Mobile D1/Vodafone D2: 99 0711 50 667 112
Telefonica (O2 / Eplus): 329 0711 50 667 112
Bitte beachten Sie, dass es bei der Übermittlung der SMS zu technisch bedingten Verzögerungen kommen kann. Nutzen Sie daher, wenn möglich, das kostenfreie Notruf-Fax an die 112.
(Quelle: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/wichtige-rufnummern-fuer-den-notfall/)
Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung
und die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse.
Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Maschinisten“ abgeschlossen
sein.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen – mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen – und sonstiger auf Löschfahrzeugen
mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten
erforderlich sind.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus hat es gebrannt, der Brand konnte gelöscht werden, aber viele Fragen und Probleme bleiben. Wir möchten Ihnen mit einigen Informationen die unmittelbar anstehenden Fragen beantworten.
Bei einem Brand entstehen grundsätzlich Schadstoffe. Die meisten dieser Schadstoffe sind gasförmig und können durch ausreichende Lüftungsmaßnahmen entfernt werden. Einige Schadstoffe sind jedoch an Rußpartikel gebunden und haben sich mit dem Ruß auf Einrichtungsgegenständen, Nahrungsmitteln, Spielzeug usw. abgelagert. Diese Schadstoffe können für Sie dann gefährlich werden, wenn sie mit dem Ruß in Ihren Körper gelangen (Einatmen von Rußpartikeln, Verschlucken von Rußpartikeln bei der Nahrungsaufnahme usw.).
Nach einem Brand raten wir Ihnen:
(Quelle: http://www.fwvbw.de)
Sie wohnen bei einem Feuerwehrhaus oder an einer Hauptstraße. Nachts um 3 Uhr fährt mit lautem Signal die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei.
Sie werden wach. Was denken Sie?
Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Deshalb hat die Feuerwehr die Pflicht im Schadensfall möglichst schnell an der Einsatzstelle zu sein. Und dabei hilft ihr das sog. Wegerecht nach § 38 Straßenverkehrsordnung. Dieses kann aber nur mit Blaulicht und Martinhorn eingefordert werden. Das bedeutet „alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig.
Stellen sie sich vor, dass diese „krachmachenden“ Feuerwehrleute
Ihre Feuerwehr – Tag und Nacht für Sie einsatzbereit – dankt Ihnen für Ihr Verständnis.
(Quelle: http://www.fwvbw.de)
Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst sind bei jedem Notfall auf deutlich sichtbar angebrachte Hausnummern angewiesen, um den Einsatzort schnellstmöglich zu finden. Schlecht erkennbare Hausnummerierungen können im Notfall wertvolle Zeit kosten. Bei Noteinsätzen können einige Minuten Suche nach dem richtigen Haus schwerwiegende Folgen haben. Gut sichtbar angebrachte Hausnummern können daher Leben retten.
Nach dem Bundesbaugesetz ist jeder Eigentümer verpflichtet, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Die Hausnummern müssen dabei von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein.
Wir empfehlen Ihnen daher:
Deshalb: Prüfen Sie die Einsehbarkeit Ihrer Hausnummer!
(Quelle: http://www.fwvbw.de)
Jedes Jahr, wenn es heller und wärmer wird und das Leben wieder draußen stattfindet, scharen sich viele um den Grill und die Saison ist wieder eröffnet. Damit diese für alle zum gelungenen Freizeiterlebnis und nicht zum Desaster wird, empfiehlt der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg um Beachtung einiger Grundregeln.
Wenn diese Ratschläge beachtet werden, steht einer vergnüglichen und unfallfreien Grillparty nichts mehr in Wege:
Wir wünschen guten Appetit und eine unfall- und schadenfreie Grillsaison!
(Quelle: http://www.fwvbw.de)
Bewahren Sie Ruhe! Alarmieren Sie im Brandfall zunächst die Feuerwehr über die Notrufnummer 112. Nennen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und den Brandort.
Brennt es in Ihrer eigenen Wohnung, bringen Sie sich und Ihre Mitbewohner sofort in Sicherheit. Flüchten Sie über das Treppenhaus nach unten. Ziehen Sie die Wohnungstür hinter sich zu und warnen Sie beim Verlassen des Gebäudes die Nachbarn durch lautes Rufen und Klingeln.
Brennt es in einer anderen Wohnung Ihres Hauses, überprüfen Sie, ob das Treppenhaus noch rauchfrei ist. Falls ja, flüchten Sie über dieses aus dem Gebäude.
Denken Sie an Ihre Wohnungsschlüssel. Diese sollten immer in Türnähe und an gleicher Stelle liegen. Nehmen Sie die Schlüssel mit und ziehen Sie die Wohnungstür hinter sich zu.
Wenn Sie bei der Flucht über das Treppenhaus plötzlich vom Brandrauch überrascht werden und der Weg nach draußen versperrt ist, öffnen Sie möglichst das nächstgelegene Fenster, damit der Rauch abziehen kann, und Gehen Sie wieder in Ihre Wohnung zurück.
Falls das Treppenhaus verraucht ist und Sie über dieses nicht mehr flüchten können, bleiben Sie in Ihrer Wohnung. Ziehen Sie die Wohnungstür zu, damit kein Rauch eindringen kann.
Gehen Sie an ein Fenster und rufen Sie laut um Hilfe. Bleiben Sie dort bis die Feuerwehr kommt und folgen Sie deren Anweisungen.
Bei einem Brand ist es wichtig, dass Sie schnell aus Ihrer Wohnung ins Freie und damit in Sicherheit kommen. Der einfachste Weg ist der Ausgang ins Freie bzw. das Treppenhaus. Über diesen vertrauten Weg können Sie das Gebäude bei einem Brand ohne Hilfe der Feuerwehr verlassen. Natürlich nur, wenn das Treppenhaus frei von Rauch bleibt und es darin nicht brennt.
Den zweiten Rettungsweg ebnet Ihnen die Feuerwehr: Im Notfall werden Sie über eine Leiter ins Freie gerettet.
Treppenhäuser sind keine Abstellräume. Kartonagen, Müllbehälter, Kleidersäcke, Kinderwagen und anderes brennbares Material hat dort nichts verloren, denn es kann bei einem Brand zur tödlichen Falle werden. Zudem müssen Treppen auf ihrer gesamten Breite begehbar sein, das heißt auch Fahrräder oder andere sperrige Gegenstände gehören nicht dort hin.
Auch Fenster im Treppenhaus sollten nicht zugestellt sein, damit Sie für den Rauchabzug problemlos geöffnet werden können.
Treppenhäuser sind von Wohnungen und Kellerräumen mit dichtschließenden, rauchdichten Türen oder Brandschutztüren abgetrennt. Diese verhindern, dass sich der Rauch im gesamten Gebäude ausbreitet. Achten Sie darauf, dass diese Türen immer geschlossen sind.
Die meisten Brandopfer sterben, weil sie im Schlaf überrascht und durch die Atemgifte in den Brandgasen betäubt werden. Daher gehört in jede Wohnung ein Rauchwarnmelder. Tipps zum richtigen Anbringen gibt Ihnen Ihre Feuerwehr oder ein kompetenter Brandschutzfachhändler.
(Quelle: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/feuerwehr/tipps/richtiges-verhalten-im-brandfall/)